Winterdienst-Satzungszeiten in Leverkusen und NRW: Was gilt wo?

Die Räum- und Streupflicht ist in NRW nicht einheitlich geregelt. Jede Gemeinde legt in ihrer Straßenreinigungssatzung selbst fest, ab wann Gehwege geräumt sein müssen. Wer die falsche Zeit annimmt, handelt möglicherweise pflichtwidrig. Diese Seite listet die verifizierten Räumzeiten für Leverkusen und alle 20 NRW-Städte im Einzugsgebiet von Royal Facility Service.

Aktuelle Satzungszeiten Leverkusen

Werktags (Mo–Sa): geräumt bis 07:00 Uhr  |  Sonn- und Feiertage: geräumt bis 09:00 Uhr

Räumzeiten aller NRW-Städte im Überblick

Alle Zeitangaben aus den offiziellen Straßenreinigungssatzungen der Kommunen. Stand: Mai 2026. Änderungen durch neue Satzungsfassungen vorbehalten.

StadtWerktag (Mo–Sa)Sonn-/FeiertagSatzungsquelle
Bergisch Gladbach07:00 Uhr 09:00 Uhr§ 4 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bergisch Gladbach (70.3)
Bottrop07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung der Stadt Bottrop
Dormagen07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung der Stadt Dormagen (i.d.F. 13.12.2024)
Duisburg07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungs- und Gebührensatzung Duisburg (Wirtschaftsbetriebe Duisburg)
Gelsenkirchen07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungs- und Gebührensatzung Gelsenkirchen
Hagen07:00 Uhr 08:00 Uhr ⚠ Sonn-/Feiertag 08:00 Uhr Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen (HEB GmbH)
Hamm07:00 Uhr 09:00 Uhr ⚠ Samstag 08:00 Uhr § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 3 Straßenreinigungssatzung Hamm (13.12.1978)
Herne07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungssatzung der Stadt Herne vom 15.12.2011
Krefeld07:00 Uhr 08:00 Uhr ⚠ Sonn-/Feiertag 08:00 Uhr Reinigungssatzung ReinS 2026 der Stadt Krefeld (KBK)
Leverkusen diese Stadt 07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungssatzung 5/66/1 Stand 01/25 der Stadt Leverkusen
Moers07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (ENNI, 2019)
Mönchengladbach07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung Mönchengladbach (mags)
Mülheim an der Ruhr07:00 Uhr 09:00 Uhr§ 3 Abs. 2 Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung Mülheim an der Ruhr
Neuss07:00 Uhr 09:00 UhrWinterdienstsatzung der Stadt Neuss 66/08 HdO
Oberhausen07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen
Recklinghausen07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung der Stadt Recklinghausen über die Straßenreinigung und Winterdienst
Remscheid07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungs- und Gebührensatzung Remscheid (6.30, in Kraft ab 01.01.2019)
Solingen07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung in der Klingenstadt Solingen (90/52)
Witten07:00 Uhr 09:00 UhrStraßenreinigungssatzung der Stadt Witten
Wuppertal07:00 Uhr 09:00 UhrSatzung über die Straßenreinigung Wuppertal (7-20, gültig ab 01.01.2026)
Abweichungen beachten
In Krefeld und Hagen endet die Räumpflicht an Sonn- und Feiertagen bereits um 08:00 Uhr – nicht um 09:00 Uhr wie in den meisten NRW-Städten. In Hamm gilt samstags 08:00 Uhr. Wer diese Städte betreut, muss früher ausrücken.

Was regelt die Straßenreinigungssatzung?

Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus § 823 BGB (allgemeine Verkehrssicherungspflicht) in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Satzung legt fest:

  • Ab wann Gehwege geräumt und gestreut sein müssen (Uhrzeit)
  • Welche Flächen betroffen sind (Gehwegbreite, Zufahrten, Notausgänge)
  • Welche Streumittel verwendet werden dürfen
  • Wer zur Räumung verpflichtet ist (Grundstückseigentümer oder Anlieger)

Notausgänge und Hydranten sind unabhängig von den Satzungszeiten jederzeit freizuhalten.

Haftung bei Verstößen gegen die Räumpflicht

Wer die Räumpflicht verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, haftet nach § 823 BGB für Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dazu können kommunale Bußgelder kommen. Entscheidend im Schadensfall ist immer die Dokumentation: Wann wurde geräumt? Von wem? Wurde nachgeräumt?

Dokumentation als Beweis
Professionelle Winterdienste arbeiten mit GPS-gestützter Streckendokumentation. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fahrtroute und Aufenthaltsdauer automatisch erfasst. Diese Protokolle sind gerichtsfest und können im Schadensfall lückenlos vorgelegt werden.

Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht

Ab wann muss der Gehweg geräumt sein?
Das legt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde fest. In den meisten NRW-Städten gilt: werktags (Montag bis Samstag) bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr. Es gibt Ausnahmen: In Krefeld und Hagen endet die Frist an Sonn- und Feiertagen bereits um 08:00 Uhr. In Hamm gilt samstags 08:00 Uhr. Die genauen Zeiten für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.
Wer muss räumen – Eigentümer oder Mieter?
Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht beim Grundstückseigentümer. Sie kann schriftlich auf Mieter übertragen werden, befreit den Eigentümer aber nicht vollständig von der Verantwortung: Er bleibt kontrollpflichtig. Die sicherste Lösung ist die Beauftragung eines gewerblichen Winterdienstes mit schriftlichem Vertrag und Haftungsübernahme.
Was passiert, wenn ich meiner Räumpflicht nicht nachkomme?
Kommt jemand durch ungeräumten Schnee oder Glatteis zu Schaden, haftet der Pflichtige für Schmerzensgeld und Schadensersatz nach § 823 BGB. Im schlimmsten Fall können die Forderungen fünfstellig werden. Zudem drohen in vielen Kommunen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Straßenreinigungssatzung.
Muss auch bei Frost ohne Schneefall gestreut werden?
Ja. Die Streupflicht gilt nicht nur bei Schnee, sondern auch bei Glätte durch Frost, überfrierende Nässe oder Eisregen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand des Gehwegs, nicht die Niederschlagsart. Wer seinen Gehweg bei Frost nicht bestreut, handelt pflichtwidrig.
Muss bei anhaltendem Schneefall mehrfach geräumt werden?
Ja. Bei anhaltendem oder wiederholtem Schneefall muss in zumutbaren Abständen nachgeräumt werden. Es genügt nicht, einmal morgens zu räumen und den Rest des Tages abzuwarten. Professionelle Winterdienste sind vertraglich verpflichtet, bei Dauerschneefall erneut auszurücken.
Gilt die Räumpflicht auch für Geh- und Radwege?
In der Regel betrifft die Anliegerpflicht den Gehweg unmittelbar vor dem Grundstück (Bürgersteig). Ob und in welchem Umfang Radwege, Parkplätze oder Zufahrten einbezogen sind, regelt die jeweilige Satzung. Gewerbliche Eigentümer mit Kundenparkplätzen oder öffentlich zugänglichen Bereichen tragen eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht.
Kann ein gewerblicher Winterdienst die Räumpflicht vollständig übernehmen?
Ja, durch einen schriftlichen Winterdienstvertrag mit ausdrücklicher Haftungsübernahme geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Dienstleister über. Voraussetzung: Der Vertrag muss den Leistungsumfang, die Einsatzzeiten und die Dokumentationspflichten klar regeln. Royal Facility Service übernimmt diese Pflicht für Objekte im gesamten NRW-Raum.

Räumpflicht für Leverkusen auslagern

Royal Facility Service übernimmt die Verkehrssicherungspflicht, räumt nach Satzung und dokumentiert jeden Einsatz GPS-gestützt. Kostenloses Angebot nach Aufmaß, Antwort in 24 Stunden.

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